Gefahren bei Frost
Bei Frost ist beispielsweise der Fallschutz nicht im ausreichenden Maß gegeben. Fallschutzrinde, Hackschnitzel und Rundkies frieren durch die erhöhte Feuchtigkeit zu einer harten Masse. Synthetische Böden sind nicht nur hart gefroren, sondern auch sehr rutschig. Dagegen kann man zwar nichts unternehmen, aber mit einem Hinweisschild, mit dem auf die Gefahr bei Winternutzung hingewiesen wird, ist die Hinweispflicht im Sinne der Obsorgepflicht erfüllt.
Weiters sollte auf diesem Schild auch auf besondere Rutschgefahren an den Geräten hingewiesen werden und auch darauf, dass Rutschen die feucht oder auch mit Raureif belegt sind, wesentlich schneller sind als im trockenen Zustand. Viele Hausverwaltungen haben bereits solche Schilder auf Spielplätzen montieren lassen.