Wie man sieht, liegt die Verantwortung fast immer beim Spielplatzerhalter. Er ist verantwortlich und haftbar für die Betriebstauglichkeit und Instandhaltung der Geräte und Plätze. Das Vertrauen in die Zuverlässigkeit und Professionalität der Betriebe ist ein wesentlicher Bestandteil bei der Zusammenarbeit. Eine lückenlose Protokollierung der Prüfungen und der durchgeführten Wartungs- und Reparaturarbeiten ergibt den optimalen Beweis der gewissenhaften Obsorge am Spielplatz um bei Anlassfällen nachweisen zu können, dass alles im Sinne der Verkehrstauglichkeit gewissenhaft erledigt wurde.
Abschließend möchte ich auch noch festhalten, dass es einige dieser sogenannten umgangssprachlichen Bezeichnungen gibt, die dann fälschlicherweise auch für Mitbewerber auf Unternehmen hinweisen die mit Ihrer Qualität namentlich zum Begriff für Produkte oder Dienstleistungen geworden sind.
Prüfen Sie als Spielplatzerhalter die Betriebe und Prüfinstitute ganz bewusst auf deren Zuverlässigkeit und Fachlichkeit im Sinne Ihrer eigenen Sicherheit.