Spielgeräte und Spielplatzböden müssen Kindern eine sichere Möglichkeit bieten zu spielen.
Abgesichert wird dies bereits vor der Inbetriebnahme durch eine Installationsprüfung, die dazu dient, die Spielgeräte, Spielplatzböden und ihre Umgebung bzgl. des gesamten Sicherheitsniveaus auf dem Spielplatz zu beurteilen.
Ausgehend von einer sicheren Ausführung müssen in der Folge während des Betriebes, Wartung und Prüfung den Anforderungen der dafür vorliegenden Vorschriften entsprechen.
Die gesetzlichen Grundlagen dafür sind spärlich, als Regelwerk liegen dafür insbesondere die ÖNORM EN 1176-1 Spielplatzgeräte und Spielplatzböden Allgemeine sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren sowie ÖNORM EN 1176-7 Spielplatzgeräte und Spielplatzböden - Anleitung für Installation, Inspektion, Wartung und Betrieb vor.
In diesen Regelwerken ist der Prüfumfang für die unterschiedlichen Prüfungen festgelegt.
Für die jährliche Hauptprüfung,
das ist die allumfassende Prüfung zur Feststellung des allgemeinen Sicherheitsniveaus am Spielplatz, von Geräten, Fundamenten und Spielebenen, kann z.B. die Ausgrabung oder Freilegung bestimmter Teile wie Fundamente, Verankerungen, etc. erforderlich machen oder andere aufwendige Ersatzmaßnahmen.
Ein besonders notwendiger Teil der Prüfung ist auch die Beurteilung der Stoßdämpfung der Spielplatzböden.
Interessanterweise tauchen immer wieder Prüfbefunde auf, wo Einschränkungen des Prüfumfanges angeführt sind, wie z.B. bezüglich
- Beurteilung des Fallschutzes
- Stabilität
oder es ist der Prüfumfang überhaupt nicht plausibel und glaubwürdig dargestellt, da Prüfungen indirekt mit bestätigt werden, die nicht vor Ort durchgeführt werden können, wie z.B. Lebensdauer-Untersuchungen.
Natürlich sind solche Prüfungen billig.
Dem Betreiber, der für den sicheren Betrieb eines Spielplatzes haftet, muss jedoch klar sein, dass im Falle eines Unfalles er auch für die in den Befunden ausgenommenen Aspekte haftet.