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Aufklärung zu den, in der Norm festgelegten Grundlagen für die jährliche Hauptprüfung

Aufklärung zu den, in der Norm festgelegten Grundlagen für die jährliche Hauptprüfung

Aufklärung zu den, in der Norm festgelegten Grundlagen für die jährliche Hauptprüfung

Liebe Leserinnen und Leser!
Liebe Freunde des SBVA!

Spielgeräte und Spielplatzböden müssen Kindern eine sichere Möglichkeit bieten zu spielen.

 

Abgesichert wird dies bereits vor der Inbetriebnahme durch eine Installationsprüfung, die dazu dient, die Spielgeräte, Spielplatzböden und ihre Umgebung bzgl. des gesamten Sicherheitsniveaus auf dem Spielplatz zu beurteilen.

 

Ausgehend von einer sicheren Ausführung müssen in der Folge während des Betriebes, Wartung und Prüfung den Anforderungen der dafür vorliegenden Vorschriften entsprechen.

 

Die gesetzlichen Grundlagen dafür sind spärlich, als Regelwerk liegen dafür insbesondere die ÖNORM EN 1176-1  Spielplatzgeräte und Spielplatzböden Allgemeine sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren sowie ÖNORM EN 1176-7  Spielplatzgeräte und Spielplatzböden - Anleitung für Installation, Inspektion, Wartung und Betrieb vor.

 

In diesen Regelwerken ist der Prüfumfang für die unterschiedlichen Prüfungen festgelegt.

 

Für die jährliche Hauptprüfung,

das  ist die allumfassende Prüfung zur Feststellung des allgemeinen Sicherheitsniveaus am Spielplatz, von Geräten, Fundamenten und Spielebenen, kann z.B. die Ausgrabung oder Freilegung bestimmter Teile wie Fundamente, Verankerungen, etc. erforderlich machen oder andere aufwendige Ersatzmaßnahmen.

Ein besonders notwendiger Teil der Prüfung ist auch die Beurteilung der Stoßdämpfung der Spielplatzböden.

 

Interessanterweise tauchen immer wieder Prüfbefunde auf, wo Einschränkungen des Prüfumfanges angeführt sind, wie z.B. bezüglich

  • Beurteilung des Fallschutzes
  • Stabilität

oder es ist der Prüfumfang überhaupt nicht plausibel und glaubwürdig dargestellt, da Prüfungen indirekt mit bestätigt werden, die nicht vor Ort durchgeführt werden können, wie z.B. Lebensdauer-Untersuchungen.

 

Natürlich sind solche Prüfungen billig.

 

Dem Betreiber, der für den sicheren Betrieb eines Spielplatzes haftet, muss jedoch klar sein, dass im Falle eines Unfalles er auch für die in den Befunden ausgenommenen Aspekte haftet.

Wenn Sie Fragen zu diesem oder auch anderen Themen haben, so kontaktieren Sie uns bitte unter:
Spielplatzbauer Verband Austria
Mail: office@sbva.at
Tel.: +43 699 181 416 41

Werner Giefing
Präsident SBVA


Alles zum Tehma Sicherheit am Spielplatz, geltende Rechte und Normen, unsere aktuellen Richtlinien für unser Qualitätsgütesiegel und die Verbandsstatuten finden Sie online auf unserer Website: sbva.at

 

Damit unsere Kinder sicher und mit Freude die Spielplätze nutzen können!

Spielplatzbauer Verband Austria
Schwechaterstraße 4  |  2322 Zwölfaxing  |  Österreich
Tel.: +43 (0)699 181 416 41  |  E-Mail: office@sbva.at  | www.sbva.at

 

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