Liebe Leserinnen und Leser! Liebe Freunde des SBVA!
| | Der SBVA versichert die Mitgliedsbetriebe in Form einer Excedenten- Betriebs-Haftpflicht Versicherung zusätzlich zur eigenen Betriebshaftpflicht. | | Was ist das?
Alle Mitgliedsbetriebe sind durch Ihre eigene Betriebshaftpflicht Versicherung mit einer Schadenshöhe bis 5.000.000,- Euro selbst versichert.
Zusätzlich zu der eigenen Betriebshaftpflicht hat jeder einzelne Mitgliedsbetrieb über den Verband eine zusätzliche Abdeckung in Form eines Exzedenten-Vertrages bis zu einer Schadenshöhe von 15.000.000 Euro. Das bedeutet, dass diese Abdeckungssumme für die Betriebe zur Verfügung steht, wenn im Anlassfall die eigene Versicherungssumme der Betriebe nicht ausreicht, um eine etwaige Schadenshöhe selbst abzudecken.
Somit sind alle Mitgliedsbetriebe des SBVA bis zu einer max. Schadenshöhe von 20.000.000,- Euro versichert.
Für die Kunden unserer Mitgliedsbetriebe besteht somit die Sicherheit, dass selbst bei schweren Personen oder Sachschäden, welche durch Verschulden unserer Mitglieder entstehen (z.B. Dauerinvalidität eines Kindes durch einen Unfall auf einem Spielgerät, welches durch einen Mitgliedsbetrieb aufgebaut bzw. repariert oder gewartet wurde und der Betrieb durch sein Verschulden gerichtlich schuldig gesprochen wird, der Schaden gedeckt ist.
Bei zu geringer Versicherung könnte der Betrieb, auf Grund der Haftungsansprüche durch den Kläger, insolvent werden und der Geschädigte seine Haftungsansprüche verlieren. Dies wiederum würde auf den Spielplatzerhalter zurückfallen, weil auf den betroffenen Betrieb durch die Insolvenz nicht mehr zurückgriffen werden kann.
Im Zusammenhang mit dem Qualitätsgütesiegel, der Ausbildung des Personals zum zertifizierten Spielplatzbauer und der Versicherung bieten somit die Mitgliedsbetriebe des SBVA eine größtmögliche Sicherheit für ihre Kunden bei der Schaffung und Erhaltung von Spielplätzen. | Was ist das?
Alle Mitgliedsbetriebe sind durch Ihre eigene Betriebshaftpflicht Versicherung mit einer Schadenshöhe bis 5.000.000,- Euro selbst versichert.
Zusätzlich zu der eigenen Betriebshaftpflicht hat jeder einzelne Mitgliedsbetrieb über den Verband eine zusätzliche Abdeckung in Form eines Excedenten-Vertrages bis zu einer Schadenshöhe von 15.000.000 Euro. Das bedeutet, dass diese Abdeckungssumme für die Betriebe zur Verfügung steht, wenn im Anlassfall die eigene Versicherungssumme der Betriebe nicht ausreicht, um eine etwaige Schadenshöhe selbst abzudecken.
Somit sind alle Mitgliedbetriebe des SBVA bis zu einer max. Schadenshöhe von 20.000.000,- Euro versichert.
Für die Kunden unserer Mitgliedsbetriebe besteht somit die Sicherheit, dass selbst bei schweren Personen oder Sachschäden, welche durch Verschulden unserer Mitglieder entstehen (z.B. Dauerinvalidität eines Kindes durch einen Unfall auf einem Spielgerät, welches durch einen Mitgliedbetrieb aufgebaut bzw. repariert oder gewartet wurde und der Betrieb durch sein Verschulden gerichtlich schuldig gesprochen wird, der Schaden gedeckt ist.
Bei zu geringer Versicherung könnte der Betrieb, auf Grund der Haftungsansprüche durch den Kläger, insolvent werden und der Geschädigte seine Haftungsansprüche verlieren. Dies wiederum würde auf den Spielplatzerhalter zurückfallen, weil auf den betroffenen Betrieb durch die Insolvenz nicht mehr zurückgriffen werden kann.
Im Zusammenhang mit dem Qualitätsgütesiegel, der Ausbildung des Personals zum zertifizierten Spielplatzbauer und der Versicherung bieten somit die Mitgliedsbetriebe des SBVA eine größtmögliche Sicherheit für ihre Kunden bei der Schaffung und Erhaltung von Spielplätzen. | Was ist das?
Alle Mitgliedsbetriebe sind durch Ihre eigene Betriebshaftpflicht Versicherung mit einer Schadenshöhe bis 5.000.000,- Euro selbst versichert.
Zusätzlich zu der eigenen Betriebshaftpflicht hat jeder einzelne Mitgliedsbetrieb über den Verband eine zusätzliche Abdeckung in Form eines Excedenten-Vertrages bis zu einer Schadenshöhe von 15.000.000 Euro. Das bedeutet, dass diese Abdeckungssumme für die Betriebe zur Verfügung steht, wenn im Anlassfall die eigene Versicherungssumme der Betriebe nicht ausreicht, um eine etwaige Schadenshöhe selbst abzudecken.
Somit sind alle Mitgliedbetriebe des SBVA bis zu einer max. Schadenshöhe von 20.000.000,- Euro versichert.
Für die Kunden unserer Mitgliedsbetriebe besteht somit die Sicherheit, dass selbst bei schweren Personen oder Sachschäden, welche durch Verschulden unserer Mitglieder entstehen (z.B. Dauerinvalidität eines Kindes durch einen Unfall auf einem Spielgerät, welches durch einen Mitgliedbetrieb aufgebaut bzw. repariert oder gewartet wurde und der Betrieb durch sein Verschulden gerichtlich schuldig gesprochen wird, der Schaden gedeckt ist.
Bei zu geringer Versicherung könnte der Betrieb, auf Grund der Haftungsansprüche durch den Kläger, insolvent werden und der Geschädigte seine Haftungsansprüche verlieren. Dies wiederum würde auf den Spielplatzerhalter zurückfallen, weil auf den betroffenen Betrieb durch die Insolvenz nicht mehr zurückgriffen werden kann.
Im Zusammenhang mit dem Qualitätsgütesiegel, der Ausbildung des Personals zum zertifizierten Spielplatzbauer und der Versicherung bieten somit die Mitgliedsbetriebe des SBVA eine größtmögliche Sicherheit für ihre Kunden bei der Schaffung und Erhaltung von Spielplätzen. | | Wenn Sie mehr über dieses Thema erfahren wollen, so stehen wir gerne mit detaillierten Auskünften persönlich zur Verfügung. | |
|
Sie erreichen uns wie immer unter: Spielplatzbauer Verband Austria Mail: office@sbva.at Tel.: +43 699 181 416 41
| | Werner Giefing Präsident SBVA | |
|
Alles zum Tehma Sicherheit am Spielplatz, geltende Rechte und Normen, unsere aktuellen Richtlinien für unser Qualitätsgütesiegel und die Verbandsstatuten finden Sie online auf unserer Website: sbva.at Damit unsere Kinder sicher und mit Freude die Spielplätze nutzen können! |
|
Spielplatzbauer Verband Austria Schwechaterstraße 4 | 2322 Zwölfaxing | Österreich Tel.: +43 (0)699 181 416 41 | E-Mail: office@sbva.at | www.sbva.at
| |
|
---|
|
|