Das Qualitätsgütesiegel des SBVA
Das Qualitätsgütesiegel des SBVA regelt die Vorgänge und Maßnahmen im Spielplatzbau sowie die damit verbundenen Tätigkeiten, Schulungen und Entwicklungen im Einklang mit der gültigen Europanorm und dem in Österreich damit verbundenen Gesetz. Das Qualitätsgütesiegel ist ein Qualitäts- und Sicherheitsstandard, entwickelt von Fachunternehmen zum Schutz der Spielplatzbetreiber von nicht den Normen entsprechenden Geräten, Arbeiten und sonstigen unlauteren Angeboten.
Die Mitgliedsbetriebe des SBVA erklären mit der Unterschrift zur Einhaltung des Qualitätsgütesiegels (Einverständniserklärung), alle Maßnahmen zu treffen und alle Auflagen einzuhalten, um als Fachbetriebe Ihre Kunden mit diesem Wissen so zu betreuen, dass diese aus rechtlicher Sicht möglichst vor Schaden bewahrt werden. Diese Maßnahmen und Investitionen dienen einer sicheren und qualitativ hochwertigen Zukunft auf österreichischen Spielplätzen, beginnend bei der Planung durch fachlich versiertes Personal über Handels- und Dienstleistungsfachbetriebe mit geschultem Personal bis hin zum verantwortungs-bewussten und gut informierten Auftraggeber und Erhalter. Damit unsere Kinder in Ihrem Wachstum nicht unnötigen und unsichtbaren Gefahren ausgesetzt werden.
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Spielgeräte werden nur mit Prüfbefund vom TÜV Austria an den Betreiber übergeben
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Unabhängige Prüfung von durchgeführten Indstandsetzungs- und Montagearbeiten
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Kompromisslose Einhaltung der gültigen Normen
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Schulungen und Seminare zum Thema Spielplatzsicherheit für Betreiber
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Regelmäßige Schulungen des Montage- und Wartungspersonals
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Qualitätskontrolle ausländischer Produkte durch den TÜV Austria
Kriterien für die Erlangung und den Erhalt des Qualitätsgütesiegels - Zur Errichtung und Erhaltung von öffentlichen Spielplätzen mit standortgebundenen Spielgeräten
1.) Übergabe von neuen, standortgebundenen Spielgeräten
Von Mitgliedsbetrieben errichtete (aufgestellte oder montierte) Spielgeräte werden mit Prüfbefund vom TÜV Austria (Installationsprüfung) an den Betreiber (Kunden) übergeben, um diesem damit eine Grundlage für dessen Betriebserlaubnis zu geben.
2.) Unabhängige Überprüfung zu durchgeführten Instandsetzungs- u. Montagearbeiten
Zu verstehen ist damit eine Kontrolle, der von den Unternehmen geleisteten Arbeiten, Reparaturen und Wartungsarbeiten. Die Prüfungen werden stichprobenartig durch den TÜV Austria durchgeführt. Diese Kontrollen sind als Unterstützung für den Mitgliedsbetrieb gedacht und die Besprechungen über eventuelle Fehler werden zwischen Prüforgan und Betrieb direkt geführt.
3.) Unterstützende Betriebsbegehung
Beratung des Betriebes bezüglich verwendeter Materialien und Anwendungstechnik diverser Stoffe. Diese jährliche Begehung ist als Unterstützung für den Mitgliedsbetrieb gedacht und die Besprechungen über Verbesserungsmöglichkeiten werden zwischen TÜV Österreich und Betrieb direkt geführt.
4.) Mindeststandard durch kompromisslose Einhaltung der gültigen Normen
Einhaltung der derzeit gültigen Normen für alle ab sofort errichteten Spielgeräte wie im Punkt 1. bereits angeführt. Punkte, die derzeit in der Norm nicht klar angeführt sind, werden laufend mit dem TÜV besprochen und die Umsetzung dieser Punkte wird an alle Mitgliedsbetriebe ausgesendet. Ein denkbares Organ für den Austausch dieser Aktualisierungen ist das Forum auf der Homepage bzw. die allgemeinen Treffen der Verbandsmitglieder.
5.) Vermittlung von Fachlichkeit
Durch laufende Schulungen der Entscheidungsträger wird Fachlichkeit an die Kunden vermittelt. Zu diesem Zweck wird ein Seminar- und Schulungsplan mit dem TÜV Österreich erarbeitet. In diesem Seminar sollen auch Problemdetails besprochen und erarbeitet werden, die wiederum als Grundlage für die Normeneinhaltung dienen. Alle diese Seminare werden mittels Teilnahmebestätigungen nachgewiesen.
6.) Regelmäßige Schulungen des Montage- und Wartungspersonals
Laufende Schulungen für das Montagepersonal nach Schulungsplan (Ausarbeitung durch den TÜV). Alle Schulungen werden mit Teilnehmerzertifikat bestätigt.
7.) Qualitätskontrolle ausländischer Produkte durch den TÜV Austria
TÜV Austria liefert dem beanstandenden Unternehmen Beistand bezüglich der Durchsetzung von Forderungen an ausländische Hersteller. Ausarbeiten eines Forderungskatalogs an die Lieferanten mit den Betrieben.