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Verantwortung der Spielplatzbetreiber

Als Spielplatzbetreiber müssen Sie dafür Sorge tragen, dass die von den Normen geforderte regelmäßige Inspektion und Wartung durchgeführt werden.

Im Rahmen der „Verkehrssicherungspflicht“, d.h. der Pflicht zur Sicherung von Gefahrenquellen, haften Sie als Spielplatzbetreiber.

Als versicherungspflichtig wird angesehen, wer beispielsweise eine Gefahrenquelle schafft oder unterhält. Wird gegen diese verstoßen, so können Schadensersatzansprüche gegen den Spielplatzbetreiber geltend gemacht werden.

Welche Pflichten hat der Spielplatzbetreiber?

Als Spielplatzbetreiber sind Sie für die Auswahl, Aufstellung, Prüfung und Instandhaltung der Spielgeräte und des Bodens am Spielplatz verantwortlich. Diese Pflichten ergeben sich aus den EN Normen und der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht.

Hierfür wird ein geeignetes Sicherheitsmanagement verlangt, welches sich in drei unterschiedliche Kontrollen aufgliedert:

  1. Die visuelle Routine-Inspektion
  2. Die operative Inspektion
  3. Die jährliche Hauptinspektion

Diese Inspektionen und Wartungen sind zu protokollieren. Eine Einweisung und allgemeine Beratung sind über den TÜV Austria und unseren Verband erhältlich.

Sichtkontrollformular

Das Sichtkontrollformular erleichtert Ihnen die Kontrolle Ihres Spielplatzes, aber es ersetzt nicht die lt. EN 1176/7 vorgeschriebenen Prüfungen und Wartungen. Bei Fragen melden Sie sich bitte an das Verbandssekretariat unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..