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Zielsetzung

Wir haben uns zum Ziel gesetzt, dass wir die Spielplatzerhalter, Betreiber und unsere Mitglieder informieren und aufklären, beispielsweise über Neuerungen bezüglich der Normen. Außerdem kontrollieren wir die Qualität unserer Mitglieder und Lieferanten, um Qualitätssicherung zu gewährleisten. Wir arbeiten sehr eng mit einem akkreditierten Prüforgan, dem TÜV AUSTRIA zusammen. Diese Ziele werden in Schulungen, Seminare und spezielle Ausbildungsprogramme für Mitarbeiter vermittelt.

Unsere Ziele

  • Aufklärung und Information der Spielplatzerhalter betreffend die jeweils gültigen Normen und den damit verbundenen Konsequenzen.
  • Informationen über die Verkehrssicherungspflicht als gesetzliche Grundlage bei öffentlichen Nutzungen.
  • Erstellung von Schulungsrichtlinien für das Personal der Unternehmen sowie Organisieren und Abhaltung von Schulungen bzw. Seminaren zu diesen Themen.
  • Ausarbeitung und Verwaltung des Qualitätsgütesiegels, das an die Mitgliedsbetriebe immer für ein Kalenderjahr bei laufender Kontrolle durch ein unabhängiges Kontrollorgan verliehen wird. Somit werden Betriebe als Fachbetriebe ausgewiesen, die sich an die Normen und einem selbst auferlegten Qualitätsanspruch halten.
  • Öffentlichkeitsarbeit in Form von Werbungen bzw. Aussendungen an Spielplatzerhalter und deren verantwortliche Vertreter, um dieses Qualitätsgütesiegel zum Standard des Spielplatzbaues zu erheben (Forderungsrecht auf diese Richtlinie).
  • Schaffung eines fachkundigen Rechtsbeistandes für eventuelle Anlassfälle wie Verletzungen an Personen oder sonstige bisher nicht genau definierten Rechtsstreitigkeiten zu diesem Thema (Nichteinhalten bzw. andere Auslegung der Normen in anderen Ländern von Zulieferfirmen).
  • Bereitstellung einer geeigneten Haftpflichtversicherung zur Abdeckung der Anforderungen.
  • Erstellung, Veröffentlichung und Pflege von Informationslisten über Produkte, die nicht den Normen entsprechen (z.B. Direktverkauf von Firmen aus dem Ausland nicht normgerechter Geräte, keine österreichischer Vertretung ).
  • Organisieren und Abhaltung von Zusammenkünften der Mitglieder zum Zweck des allgemeinen Austausches und der Weiterbildung.
  • Aufnahme und Pflege von Kontakten zur Vereinigungen mit den gleichen Interessen in anderen Ländern (z.B. BSFH in Deutschland).