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TÜV Austria

Pro Jahr verunglücken laut Kuratorium für Verkehrssicherheit etwa 8.200 Kinder auf Österreichs Spielplätzen. Der Verantwortliche für diese Unfälle ist leicht ausgemacht: Betreiber haften für den ordnungsgemäßen Zustand des Spielplatzes.

Deshalb ist es für Gemeinden, Wohnbaugesellschaften, Fast-Food-Ketten und dergleichen wichtig, die Spielplätze regelmäßig auf Schäden und Verschleiß kontrollieren zu lassen. Viele Unternehmen outsourcen die Überwachung und schalten den TÜV AUSTRIA ein. Nicht nur im Zuge von Spielplatzüberprüfungen und Typenprüfungen, sondern auch für sicherheitstechnische Beratungen bereits bei Neuentwicklungen, steht der TÜV AUSTRIA für Fragen zur Verfügung.

Das Leistungsspektrum des TÜV Austria

Prüfung von Spielplätzen

  • Erstmalige Prüfungen nach Neuaufstellung von Geräten
  • Hauptprüfungen, insbesondere nach dem Winter, und operative Prüfungen (etwa vierteljährlich) gemäß EN 1176. Sowie Sachverständigenbeurteilung auf Basis der akzeptierten Normen und Vorschriften.
  • Prüfumfang: Spielgeräte samt Aufstellungsverhältnissen auf dem Spielplatz (Freiräume, Einfriedungen, Verkehrswege, etc.), Prüfungen der Falldämpfung des Bodens, nötigenfalls mit dem Euro-Prüfgerät (HIC-Methode gemäß EN 1177).
  • Dokumentation: Dateimäßige Erfassung und Auflistung aller Spielgeräte und Fotodokumentation bei Mängeln. Vorschläge für die Durchführung von Reparaturen, Sanierungen und Evidenzhaltung der Prüfergebnisse.
  • Typenprüfung von Geräten mit Festigkeits- und Standsicherheitsnachweisen
  • Beratungen und Begutachtungen
  • Seminare
  • Sicherheitstechnisches Coaching bei Herstellern und Betreibern

Kundennutzen

  • Langjährige Prüfpraxis bei Gemeinden, Wohnbaugesellschaften, Kindergärten etc.
  • TÜV als idealer Partner für konsequentes Management bei Prüfung und Instandhaltung
  • Unterstützung bei Haftungsfragen
  • Maßgebliche TÜV-Mitarbeit an den Spielgerätesicherheitsnormen in Österreich und Europa (Vorsitz bei der Bodennorm)
  • Akkreditierte Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle
  • Objektive und unabhängige Beurteilung