FÜR SPIELPLATZGERÄTE SIND FOLGENDE RECHTE GELTEND:
1. Zivilrecht
Für Spielplatzerrichter und Spielplatzbetreiber / Eigentümer / Aufsichtsperson:
- Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB), §§ 1293 ff und § 1319a
- UWG
2. Strafrecht
Für Spielplatzerrichter und Spielplatzbetreiber / Eigentümer / Aufsichtsperson:
- Strafgesetzbuch (StGb) §§ 80 und 88
3. Verwaltungsstrafrecht
Für Spielplatzerrichter und Spielplatzbetreiber / Eigentümer / Aufsichtsperson:
- Landesrecht - Wiener Spielplatzverordnung