Wartung und Instandhaltung

Was bedeutet Verkehrssicherung für Spielplatzbetreiber?

Ist Ihr Spielplatz einmal in Betrieb, so haben Sie als Betreiber die Pflicht der Verkehrssicherung nachzukommen. Diese beschreibt, dass alles Zumutbare unternommen werden muss, um die Benutzung der Geräte sicher zu gestalten. Daher sieht der Teil 7 der EN 1176 auch eine Kontrolle und Wartung der Spielanlagen und des Umfeldes in regelmäßigen Abständen vor.

Visuelle Routine-Inspektion

Dient zur Erkennung von offensichtlichen Gefahrenquellen an Spielanlagen und der Spielraumumgebung. Diese können als Folge von Vandalismus, normaler Benutzung oder Witterungseinflüssen entstehen.

Die Prüfung beinhaltet Zugänge, wie selbstschließende Türen auf Funktionalität prüfen, Einfriedungen kontrollieren, Beseitigen von Verschmutzungen (zerbrochene Flaschen, Tierkot, etc.), losen Fallschutz auflockern bzw. wieder ebnen sowie eventuell freigespielte Fundamente wieder überdecken. Griffbereiche an den Spielgeräten auf Absplitterungen und scharfe Kanten prüfen und Funktionskontrolle durchführen.

Je nachdem wie stak ein Spielplatz beansprucht oder durch Vandalismus gefährdet ist, kann ein Intervall von wöchentlich bis täglicher Inspektion nötig sein.

Es ist wichtig, dass festgestellte Mängel so rasch als möglich beseitigt werden. Aus diesem Grund empfiehlt sich, entsprechende Formulare für die Inspektion zu entwickeln, die an den Reparatur-Trupp weitergegeben werden können. Sollte eine Beschädigung vorliegen, die eine sichere Benutzung nicht mehr zulässt, ist das Gerät umgehend zu sperren. Es empfiehlt sich hierfür einen Bauzaun zu verwenden. Bis zur Installation des Zauns darf das Gerät nicht unbeaufsichtigt gelassen werden und eine Benutzung muss unterbunden werden. Der Mitarbeiter des Wartungs-Trupps ist aufgrund seiner Dienstanweisung verantwortlich und somit haftbar.

Operative Inspektion

Die operative Inspektion ist eine detailliertere Inspektion zur Sicherstellung der Betriebssicherheit und Stabilität der Spielgeräte insbesondere in Bezug auf Verschleiß. Hierbei sind alle Teile, die einem Verschleiß unterliegen genau zu inspizieren.

Dies können Ketten bzw. Kettenverbindungen, bewegliche Teile mit Lagern, Federn, Schrauben, Rutschen, Dämpfer, Seile, Treppen, Leitern, Podeste sein, d.h. alle Teile, die direkt oder indirekt bespielt werden. Darüber hinaus sind die Oberflächen der Bauteile auf Splitterbildung sowie auf Korrosion bzw. auf Holzschäden (visuell und durch Klopfen) zu prüfen.

Um die Stabilität der Anlage bewerten zu können, müssen Belastungsprüfungen der Teile durchgeführt werden. Dies kann durch starkes Rütteln und durch Bespielen bewerkstelligt werden. Weiterhin ist auch zu überprüfen, ob die Fundamente noch in Takt sind. Dies kann mit einer Stahlstange als Sonde gemacht werden, um die Fundamente nicht freilegen zu müssen. Hierbei ist auch die Schichtdicke des losen Fallschutzes zu messen. Ein weiterer Punkt ist die Schraubverbindungen zu kontrollieren und gegebenen Falls nachzuziehen, um die Stabilität sicher zu stellen.

Bei der Operativen Inspektion müssen Herstellerangaben beachtet werden, die die Wartung von speziellen Teilen beschreiben bzw. vorgeben. Die Operative Inspektion muss alle 1 bis 3 Monate oder nach Maßgabe der Herstelleranweisung durchgeführt werden.

Jährliche Hauptinspektion

Dient zur Feststellung des allgemeinen betriebssichern Zustandes von Geräten, Fundamenten und Spielplatzböden. Es wird die Übereinstimmung mit dem/den relevanten Teil(en) der EN 1176 überprüft. Darüber hinaus werden alle Veränderungen überprüft, die als Folge der Beurteilung der Sicherheitsmaßnahmen, Witterungseinflüsse, Verrottung und Korrosion, durchgeführten Reparaturen bzw. zusätzlich eingebauten oder veränderten Bauteilen durchgeführt wurden. Da man den Zustand der Fundamente bzw. von eingegrabenen Bauteilen nur nach deren Freilegung bewerten kann, muss dies im Zuge der Hauptinspektion gemacht werden, um die Standfestigkeit sicher zu stellen. Bei Einpunktgeräten, also bei Anlagen deren Standfestigkeit nur von einem Pfosten abhängig ist, sowie bei dauerhaft abgedichteten Teilen muss besonderes Augenmerk auf die Wartung dieses gelegt werden.

Die EN 1176-7 schreibt vor, dass die Prüfung von einer sachkundigen Person unter strenger Einhaltung von mindestens, der vom Hersteller erteilten Anweisung durchgeführt werden muss. Es empfiehlt sich diese Inspektion an einen Prüfer zu vergeben. Somit geht die Haftung für schwere Mängel an diesen über. Es ist daher wichtig als Betreiber zu überprüfen, ob der Prüfer eine entsprechende Versicherung vorweisen kann. Die Jährliche Hauptinspektion muss in Abständen von nicht mehr als 12 Monaten durchgeführt werden.

Inspektionsplan

In der EN 1176-7 wird gefordert, dass der Betreiber ein geeignetes System für das Sicherheitsmanagement entwickelt. Dies bedeutet einerseits die Verantwortlichkeiten und Tätigkeiten genau zu definieren und mittels Dienstanweisung zu übertragen, andererseits aber auch einen strukturierten Plan für die Einhaltung der Intervalle zu erstellen sowie die Prüfungen als auch die eingeleiteten Maßnahmen (Reparaturen) mittels Protokollen zu dokumentieren.

Um Ihnen die Dokumentation zu erleichtern, stellen wir Ihnen Formulare Vordrucke zur Verfügung. Diese Formulare können Sie entweder verwenden oder Sie dienen Ihnen als Anhaltspunkt wie eine solche Dokumentation aussehen kann.

Spielplatzbauer Verband Austria

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2322 Zwölfaxing
Österreich
Tel.: +43 (0)699 181 416 41
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