Spielgeräte unterliegen der in Österreich seit 1998 gültigen europäischen Spielgerätenorm EN 1176 Serie. Diese wurde als Ersatz für die vorher gültige ÖNORM S4235 eingeführt und ist für alle Hersteller seit 1. Januar 2000 verpflichtend anzuwenden.
Die DIN/EN 1176 für Spielplatzgeräte und Spielplatzböden
- Teil 1: Allgemeine sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren
- Teil 2: Anforderungen und Prüfverfahren für Schaukeln
- Teil 3: Anforderungen und Prüfverfahren für Rutschen
- Teil 4: Anforderungen und Prüfverfahren für Seilbahnen
- Teil 5: Anforderungen und Prüfverfahren für Karussells
- Teil 6: Anforderungen und Prüfverfahren für Wippgeräte
- Teil 7: Anleitung für Installation, Inspektion, Wartung und Betrieb
- Teil 10: Anforderungen und Prüfverfahren für vollständig umschlossene Spielgeräte
- Teil 11: Anforderungen und Prüfverfahren für Raumnetze
Für die Einhaltung dieser Normenteile ist der Hersteller verantwortlich. Lassen Sie sich daher Zertifikate und Datenblätter jener Spielgeräte aushändigen, die Sie Vorhaben zu erwerben und vergewissern sich, dass die Geräte nach dieser Norm gebaut und geprüft sind.
Als nächstes kommt es zur Installation der Anlage. Vergewissern Sie sich auch hier, dass Sie die Montage durch ein fachkundiges Personal durchführen lassen. Mitglieder des SBVA werden durch den TÜV Österreich geprüft und erhalten somit das Qualitätsgütesiegel des SBVA, welches den jeweiligen Firmen und deren Mitarbeitern eine fachgerechte Montageleistung bescheinigt.